Mietzahlung & Kaution

Die Zahlung des Mietzinses ist in der Regel vollständig bei Empfang der Mietgeräte und der Rechnung in bar vorzunehmen. Abweichende Vereinbarungen sind möglich.

Abhängig von Gerätetyp und Anzahl wird bei Aushändigung der Mietgeräte eine Kaution verlangt, deren Höhe individuell festgelegt wird. Nach Beendigung des Mietverhältnisses wird die Kaution mit dem anfallenden Mietzins verrechnet und ein anfallendes Guthaben zurück überwiesen.

Weiterhin gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.